Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kosten der Behandlung richten sich nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) , die sich wiederum an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, es können jedoch Ausnahmen oder Sonderreglungen bestehen. Eine Psychotherapie kann komplett aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sein oder es gibt Begrenzungen im Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages. Manchmal werden z. B. nur die ersten Sitzungen komplett übernommen und im Anschluss müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen. Sie sollten sich daher vor Beginn einer Psychotherapie möglichst umfassend bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse und/oder Beihilfestelle über die Regelungen bzgl. einer Kostenübernahme informieren. Hierbei sollten Sie v. a. klären,
 

•    ob die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie grundsätzlich im Leistungsumfang der Krankenkasse und/oder                       Beihilfestelle enthalten ist,

•    wie die Absprachen zwischen Krankenkasse und Beihilfestelle diesbzgl. aussehen (oft orientiert sich die Krankenkasse z. B. an der         Beihilfestelle, d. h., wenn diese die Therapie übernimmt, übernimmt die Krankenkasse auch ihren Anteil),

•    wie viele Therapiestunden im Leistungsumfang enthalten sind,

•    ob die vollen Kosten der einzelnen Therapiestunden erstattet werden oder z. B. nur ein prozentualer Anteil,

•    welche Unterlagen zur Bewilligung der Therapie benötigt werden.


Oft finden sich die nötigen Informationen auch auf der Internetseite der Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit zum Gespräch, damit wir sie gemeinsam durchgehen und die notwendigen Schritte zur Beantragung der Kostenübernahme in die Wege leiten können.