Kostenübernahme

Kostenübernahme

Sie sollten sich nach Möglichkeit schon vor Beginn der Probatorik („Probestunden“ am Anfang der Therapie), spätestens aber währenddessen bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, zu welchen Konditionen sie eine Psychotherapie übernimmt und was sie zur Kostenübernahme benötigt. In der Regel wird ein Antrag des Patienten/der Patientin, ein Antrag des Therapeuten/der Therapeutin, ein Konsiliarbericht des Hausarztes/der Hausärztin oder des Psychiaters/der Psychiaterin und ein ausführlicher Bericht des Therapeuten/der Therapeutin verlangt (dieser geht in einer anonymisierten Form an einen externen Gutachter). Nach dem Eingang der Unterlagen prüft die Krankenkasse, ob sie eine Kostenübernahme gewährleistet.












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